Bindrich darf wieder spielen

von ChessBase
05.05.2013 – Am 21.102012 war Falko Bindrich in einer Bundesligapartie unter Betrugsverdacht geraten. Da er der Aufforderung des Schiedsrichters, sein Smartphone auszuhändigen, um den Verdacht prüfen zu können, nicht nachkam, wurde der GM vom DSB für zwei Jahre gesperrt. Jetzt hob das DSB-Schiedsgericht die Sperre wieder auf. Zuständig sei nicht der DSB, sondern der Schachbundesliga e.V.  Zur Presseerklärung

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Gemeinsame Presseerklärung von DSB und Schachbundesliga e.V.



DSB Schiedsgericht hebt Sperre für Falko Bindrich aus formalen Gründen auf

Am 2.05. hat das Schiedsgericht des Deutschen Schachbundes die vom Präsidium im Namen des DSB gegen Falko Bindrich verhängte Spiel- und Funktionssperre von 2 Jahren aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts unterlag Falko Bindrich nicht dem Sanktionsrecht des Deutschen Schachbundes, sondern nur dem Sanktionsrecht des Schachbundesliga e. V.. Dessen Satzung sieht jedoch keine Sperren vor, da diese lediglich für den Bereich der Bundesliga Geltung entfalten könnten.

Wie berichtet wurde in der 2.Runde der abgeschlossenen Bundesligasaison am 21.10.2012 die Begegnung SC Eppingen gegen SF Katernberg ausgetragen. Bei diesem Wettkampf spielte Falko Bindrich gegen Sebastian Siebrecht. Wegen häufiger Toilettengänge wurde Bindrich vom Schiedsrichter zur Kontrolle aufgefordert. Falko Bindrich weigerte sich, das von ihm mitgeführte Mobiltelefon überprüfen zu lassen, gab aber sowohl vor Ort als auch später in eigenen Veröffentlichungen zu, dass darauf ein Schachanalyseprogramm installiert sei. Außerdem gab er an, mit diesem Programm nachträglich Analysen seiner Partie vom Vortag angefertigt und abgespeichert zu haben. Daraufhin war seine Partie vom Schiedsrichter wegen der Verweigerung der Kontrolle für ihn als verloren gewertet worden.

In einem anschließenden Verfahren wurde Falko Bindrich am 19.01.2013 vom Präsidium des DSB nach § 54 der Satzung („schwerer Verstoß gegen die Grundsätze des Bundes“) wegen seines Verhaltens für 2 Jahre gesperrt. Diese Sperre hob das Gericht nun auf. Dazu führt  es aus: Zwar verweist die Satzung des Vereins auf die des Landesverbandes und diese wiederum auf die Satzung des Bundes. Dies reiche nach neuerer Rechtsprechung jedoch ohne die konkrete Verweisung auf die Sanktionsbestimmungen nicht aus.

Auch eine einzelvertragliche Unterwerfung des Spielers unter das Regelwerk des Deutschen Schachbundes  existiere nicht. Wegen der Bedeutung von Sanktionen könne dies auch nicht „konkludent“, d.h. allein durch die Teilnahme am Wettkampf erfolgen. Hiermit hätte man sich allenfalls den Regelungen der Schachbundesliga unterworfen.

„Wir respektieren und akzeptieren das Urteil des Schiedsgerichts, bedauern allerdings das Ergebnis“, unterstreicht DSB Präsident Herbert Bastian. Die aktuelle Entscheidung sei kein Freispruch für Falko Bindrich, sondern die Offenlegung einer bisher unbemerkten, rechtlichen Lücke im Ordnungswerk des DSB und des Bundesliga e.V., die Falko Bindrich zu Gute komme. An der grundsätzlichen Bewertung des Vorgangs durch das DSB-Präsidium ändere sich durch das Urteil des Schiedsgerichtes nichts.

 „Das DSB-Präsidium ist nach wie vor der Auffassung, dass sowohl der Missbrauch von elektronischen Hilfsmitteln als auch die Verweigerung von Kontrollmaßnahmen inakzeptabel sind und bei Zuwiderhandlung konsequent bestraft werden müssen. Bereits auf dem Kongress am kommenden Wochenende in Berlin wird begonnen, durch Satzungsänderungen in Kooperation mit dem Schachbundesliga e.V. die Rechtslücke zu schließen. Wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um in Zukunft besser auf die rechtlichen Anforderungen in Fällen der Manipulation reagieren zu können“, schließt Bastian.

Webseite des Deutschen Schachbunds
Webseite der Schachbundesliga
28.01.2013 - Entscheidung des Präsidiums zu den Vorwürfen gegen GM Falko Bindrich


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