Handys in der Bundesliga

von ChessBase
21.10.2014 – Nach einer Reihe von Betrugsversuchen hat die FIDE reagiert, und Mobiltelefone und ähnliche Geräte bei grundsätzlich Schachturnieren verboten. Da dies nicht überall praktikabel ist, erlaubt die FIDE Ausnahmen. Jürgen Kohlstädt hat in einem Rundschreiben ausgeführt, wie die Regel in der 1. und 2. Bundesliga, sowie den Oberligen angewandt wird. Mehr...

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In einem Rundschreiben hat Jürgen Kohlstädt, Turnierleiter der Bundesliga die Regeln der Bundesliga in Bezug auf das Mitführen von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten erläutert. Demnach sind solche Geräte im Turniersaal verboten und müssen in einem gesonderten Bereich zur Taschenaufbewahrung gelassen werden. Einen solchen Bereich, mit der Möglichkeit, seine Taschen einzuschließen, soll vom gastgebenden Verein zur Verfügung gestellt werden. Kann er der Ausrichter dies nicht leisten, so darf der Spieler das Gerät ausgeschaltet an seinem Platz lassen, muss dies dem Schiedsrichter aber melden und darf das Gerät während der Partie nicht mit sich führen. Die Regel gilt für die 1. und 2. Bundesliga und die Oberligen. Bei Verstößen wird die Partie als verloren gewertet.

 

Ich bitte alle Schiedsrichter der 1. Schachbundesliga, der 2.Schachbundesliga und den Oberligen, den Art. 11.3.b nach diesen Vorgaben an zu wenden, da mir die Adressdaten der Schiedsrichter der Oberliga NRW und der Oberliga Württemberg fehlen, möchte ich die Landesspielleiter dieser beiden Verbände bitten diese Mail an diese Schiedsrichter weiter zu leiten. (Jürgen Kohlstädt)

 

Die FIDE-Regelkommission hat während des FIDE-Kongresses in Tromsø beschlossen, dass die Generalversammlung der FIDE Artikel 11.3 b der Schachregeln durch die nachfolgend kursiv gedruckten Sätze ergänzen möge:

“11.3.b. Während eines Spiels ist es einem Spieler verboten, ein Mobiltelefon, andere elektronische Kommunikationsmittel oder ein anderes Gerät, das geeignet ist einer Person Schachzüge vorzuschlagen, in den Turnierräumlichkeiten bei sich zu haben.

Das Turnierreglement kann erlauben, dass solche Geräte in einer Tasche des Spielers aufbewahrt werden, sofern sie vollständig ausgeschaltet sind. Ein Spieler darf eine Tasche, die ein solches Gerät enthält, ohne Erlaubnis des Schiedsrichters nicht bei sich tragen.

Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät in den Turnierräumlichkeiten bei sich hat, verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie.

Das Turnierreglement kann eine andere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.

Der Schiedsrichter kann von einem Spieler verlangen, dass dieser in einem abgesonderten Bereich die Untersuchung seiner Kleidung, seiner Gepäckstücke oder anderer Gegenstände zulässt. Der Schiedsrichter oder eine von ihm beauftragte Person muss den Spieler untersuchen, wobei der Untersuchende das gleiche Geschlecht wie der zu Untersuchende haben muss. Verweigert ein Spieler die Erfüllung dieser Pflichten, hat der Schiedsrichter Maßnahmen gemäß Artikel 12.9 zu ergreifen.”

Die Generalversammlung war leider nicht in der Lage, den beantragten Beschluss zu erlassen. Um die Zeit bis zum nächsten FIDE-Kongress zu überbrücken, hat der Vorsitzende der FIDE-Schiedsrichterkommission am 17.09.2014 auf der FIDE-Webseite die Empfehlung ausgegeben, Artikel 11.3 b in der von der Regelkommission beschlossenen Fassung anzuwenden. Das bedeutet:

In Turnieren unterhalb der Ebene der Welt- und Kontinentalmeisterschaften, in denen es den Spielern nicht möglich ist, ihre Mobiltelefone außerhalb des Turnierareals zu lassen und der Organisator keinen Raum für die Unterbringung der Mobiltelefone aller Spieler während der Runden bereitzustellen, hat der Schiedsrichter die Möglichkeit, Artikel 11.3 b der FIDE-Regeln mit dem empfohlenen Zusatz anzuwenden, indem er den Spieler erlaubt, ihre Mobiltelefone in vollständig abgeschaltetem Zustand in einer Tasche bei sich zu haben. Die Spieler müssen allerdings dem Schiedsrichter vor dem Start der Runde mitteilen, dass sie ein komplett ausgeschaltetes Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Kommunikationsgerät oder irgendein anderes Gerät, welches in der Lage ist, Spielzüge vorzuschlagen, in einer Tasche bei sich tragen. Der Schiedsrichter muss vor Beginn der Runde auf diese Regel hinweisen.

Für die Spiele der 1. und der 2. Schach-Bundesliga gilt somit in Ergänzung der bisherigen Turnierausschreibung folgendes:

1. Die Turnierordnung der 1. Schach-Bundesliga sieht in Tz. 5.1.7 vor, dass der ausrichtende Heimverein für eine sichere Aufbewahrung des Gepäcks der Gastmannschaften zu sorgen hat. Dies umfasst auch die Verpflichtung, für eine sichere Unterbringung von Mobiltelefonen oder anderen, in Artikel 11.3 b aufgeführten Geräten zu sorgen.

2. Die Turnierordnung der 2. Schach-Bundesliga schreibt in Tz. H-2.14.1 Nr. 4 die Bereitstellung eines abgeschlossenen Bereichs zur sicheren Unterbringung elektronischer Kommunikationsmittel vor.

3. In Wettkämpfen, in denen der ausrichtende Heimverein gemäß den vorgenannten Bestimmungen der Turnierordnungen eine Unterbringung bereit stellt, gilt Artikel 11.3 b in der von der FIDE-Generalversammlung 2013 beschlossenen und vom DSB veröffentlichten Fassung, also ohne den oben aufgeführten Änderungsvorschlag. Danach ist es einem Spieler verboten, ein Mobiltelefon, andere elektronische Kommunikationsmittel oder ein anderes Gerät, das geeignet ist einer Person Schachzüge vorzuschlagen, in den Turnierräumlichkeiten während der Partie bei sich zu haben. Verletzt der Spieler diese Regel, ist auf Partieverlust zu erkennen.

4. In einem Wettkampf, in dem der Ausrichter die vorgeschriebene Bereitstellung einer sicheren Unterbringung verabsäumt, weist der Schiedsrichter die Spieler vor Beginn der Runde darauf hin, dass sie die Möglichkeit haben, ein Mobiltelefon oder anderes in Artikel 11.3 b aufgeführtes Gerät in einer Tasche bei sich zu haben, wenn dieses Gerät vollständig abgeschaltet ist und der Spieler dies dem Schiedsrichter vor dem Rundenstart meldet.
Verletzt der Spieler die Verpflichtung, ein solches Gerät vollständig abzuschalten, unterlässt er die Mitteilung an den Schiedsrichter oder führt der Spieler die Tasche oder das Kleidungsstück, in der oder in dem sich das Gerät befindet, während der Partie bei sich, so ist auf Partieverlust zu erkennen.

Der Schiedsrichter hat eine fehlende Unterbringungsmöglichkeit im Spielbericht zu vermerken.


Die ChessBase GmbH, mit Sitz in Hamburg, wurde 1987 gegründet und produziert Schachdatenbanken sowie Lehr- und Trainingskurse für Schachspieler. Seit 1997 veröffentlich ChessBase auf seiner Webseite aktuelle Nachrichten aus der Schachwelt. ChessBase News erscheint inzwischen in vier Sprachen und gilt weltweit als wichtigste Schachnachrichtenseite.

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