Bindrich-Klage abgewiesen

von André Schulz
24.09.2014 – 2012 wurde Falko Bindrich verdächtigt, beim Bundesligawettkampf unerlaubte technische Hilfsmittel benutzt zu haben. Eine Überprüfung seines Smartphones gestattete der Spieler nicht und wurde deshalb "genullt". Der DSB sperrte Bindrich, musste die Sperre später aber aus formalen Gründen aufheben und wurde von Bindrich auf Schadenersatz in Höhe von 65.000 Euro verklagt. Nun hat das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen. Mehr...

ChessBase 17 - Megapaket - Edition 2024 ChessBase 17 - Megapaket - Edition 2024

ChessBase ist die persönliche Schach-Datenbank, die weltweit zum Standard geworden ist. Und zwar für alle, die Spaß am Schach haben und auch in Zukunft erfolgreich mitspielen wollen. Das gilt für den Weltmeister ebenso wie für den Vereinsspieler oder den Schachfreund von nebenan

Mehr...

Die Bundesliga-Saison 2012-13 wurde von einem Skandal überschattet. Beim Wettkampf Katernberg gegen Eppingen verdächtigte der Katernberger Spieler Sebastian Siebrecht seinen Eppinger Gegner Falko Bindrich, unerlaubte Hilfsmittel zu nutzen. Siebrecht war aufgefallen, dass Bindrich so gut wie nie am Brett saß und sich stattdessen nach fast jedem seiner Züge auf die Toilette zurückzog. Er informierte den Schiedsrichter. Dieser stellte Bindrich in der Toilette zur Rede und fragte, ob er ein Smartphone mit sich führe. Bindrich räumte das ein, weigerte sich aber, sein Telefon dem Schiedsrichter zu übergeben, damit dieser kontrollieren könne, ob Bindrich dort die laufende Partie analysiert hatte. Den Regeln der Bundesliga gemäß erklärte der Schiedsrichter die Partie nun als für Bindrich verloren. Schon beim Wettkampf am Vortage zwischen Mülheim-Nord und Eppingen hatten sich die Mülheimer Spieler über das gleiche auffällige Verhalten des Spieler Bindrich beim Schiedsrichter beschwert, denn auch während seiner Partie gegen Pavel Tregubov war Bindrich außergewöhnlich oft aus dem Turniersaal verschwunden. Der Schiedsrichter konnte dies jedoch an diesem Tag nicht nachvollziehen und gab der Beschwerde hier noch nicht statt.

Der Vorfall sorgte in der Schachwelt für große Empörung, allerdings nicht überall. Während viele Schachfreunde davon überzeugt waren, dass Bindrich seine Partien gegen Tregubov und Siebrecht mit Unterstützung einer Smartphone-Schachengine gespielt hatte - die Züge seiner Partie gegen Tregubov zeigen beispielsweise eine große Übereinstimmung mit den Zugvorschlägen der im Smartphone-Bereich weit verbreiteten Engine HIARCS - und sich durch Weigerung der Herausgabe seines Smartphones der Überführung entzog, war man anderswo nicht dieser Meinung. So setzte zwar Eppingen Bindrich in jener Saison nicht mehr ein und verzichtete ab der folgenden Saison ganz auf seine Dienste. Bis nach Österreich drangen die Nachrichten jedoch nicht oder aber man war bei seinem Verein SK Hohenems vielleicht der Meinung, die Vorwürfe seien haltlos. Hier setzte man weiter auf die Fähigkeiten von Bindrich. In der der Saison 2013-14 wurde Hohenems mit Bindrich sogar Staatsmeister und Bindrich erzielte mit 9,5 aus 11 das beste Einzelergebnis der österreichischen 1. Bundesliga. In Deutschland fand Bindrich zunächst beim SK Turm Lüneburg eine neue sportliche Heimat.

Auch der Deutsche Schachbund sah den Vorfall weniger entspannt und verhängte nach einer Präsidiumssitzung vom 19. Januar 2013 eine Funktions- und Spielsperre gegen Falko Bindrich von zwei Jahren, da er der Ansicht war, dass Bindrich dem Ansehen des Schachs geschadet hatte. Bindrich legte Einspruch ein und drohte zudem mit zivilrechtlichen Schritten. Nach einer genaueren juristischen Prüfung der Sachlage hob das Schiedsgericht des Schachbundes die Sperre am 2. März 2013 wieder auf. Das Schiedsgericht war zu dem Schluss gekommen, dass Bindrich aufgrund einer Satzungslücke im Regelwerk des Schachbundes beim Spielen in der Schachbundesliga gar nicht dem Sanktionsrecht des Schachbundes unterworfen war, sondern nur dem der ausführenden Schachbundesliga e.V. Der Schachbund war aus diesem Grund in juristischem Sinne nicht berechtigt gewesen eine Sperre auszusprechen.

Falko Bindrich war außerdem zu der Auffassung gelangt, dass der Schachbund ihm mit seiner Forderung, die gültigen Regeln des Spielbetriebes einzuhalten inklusive Sperrung, einen schweren materiellen Schaden zugefügt hat und verklagte den Schachbund auf Schadensersatz. Wegen entgangener Geschäfte reklamierte Bindrich einen Verdienstausfall in Höhe von 65.000 Euro - offenbar das typische Einkommen eines durchschnittlichen deutschen Schachgroßmeisters in drei Monaten. Und dabei hatte der Schachbund noch Glück, dass Bindrich wenigstens noch seinen Aufgaben als Geschäftsführer der ACO (Amateur Chess Organization) - einem Touristikunternehmen, das seine Reiseangebote mit der Organisation von Schachturnieren verbindet und diese "World Amateur Chess Championship" (Welt Amateur Schach Meisterschaften - nicht etwa zu verwechseln mit Amateur-Schachweltmeisterschaft) nennt, nachgehen konnte - sonst wäre der Anspruch wohl noch höher ausgefallen. Da der Schachbund der Argumentation von Bindrich aber nicht Folge leisten mochte, sich auch über die Höhe der Forderung wunderte, beauftragte Bindrich eine deutsches Gericht mit der Klärung des Falles. Nun hat das Landgericht Berlin den Fall verhandelt und ist zu einem Urteil gekommen.

Heute hat der Deutsche Schachbund das Ergebnis bekannt gegeben:

 

Pressemitteilung des Deutschen Schachbundes:

Klage abgewiesen!

Das Landgericht Berlin hat die von Falko Bindrich gegen den Deutschen Schachbund gerichtete Schadensersatzklage abgewiesen. Falko Bindrich hatte sich in einem Bundesligawettkampf in der Saison 2013/14 geweigert, sein mitgeführtes Handy untersuchen zu lassen und wurde daraufhin durch den Deutschen Schachbund mit einer Sperre von zwei Jahren belegt. Der DSB war allerdings aus formellen Gründen nicht dazu berechtigt, gegen einen einzelnen Spieler einer Bundesligamannschaft eine Sperre zu verhängen. Das Schiedsgericht des DSB hob die Sperre daher kurze Zeit später wieder auf.

Nun verlangte Falko Bindrich vom DSB Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mehr als € 65.000,- und machte eine entsprechende Klage anhängig. Das Gericht hat zwar die Rechtswidrigkeit der durch den DSB verhängten Sperre gesehen, die Klage aber gleichwohl in voller Höhe abgewiesen. Zum einen konnte Falko Bindrich nicht belegen, dass ihm durch die relativ kurze Sperrzeit überhaupt Einnahmeverluste entstanden seien. Zum zweiten bewertete das Landgericht das Mitverschulden von Falko Bindrich als so hoch, dass Entschädigungszahlungen durch den DSB nicht angezeigt sind.

Das Präsidium des Deutschen Schachbundes bedankt sich ganz herzlich bei seinem Prozessvertreter, dem Hamburger Rechtsanwalt André van de Velde.

Michael S. Langer
stellv. Präsident Deutscher Schachbund e.V.

 

 

Wer wissen will, was eine verlorene Klage kostet, kann dies übrigens hier auf dem Gebührenrechner nachrechnen. Einfach den Streitwert, hier 65.000 Euro, eintragen und auf berechnen klicken.

Für die anderen Spieler der Schachbundesliga und auch für die Verantwortlichen des Schachbundes hat der ganze Vorgang um den mutmaßlichen Betrugsfall eine Reihe von unangenehmen Folgen nach sich gezogen. Der Schachbund musste sich nicht nur mit der - wie das Landgericht Berlin nun auch amtlich festgestellt hat - unbegründeten und zudem völlig überzogenen Schadensersatzklage des Spielers Bindrich auseinandersetzen, sondern auch seine Satzungslücken stopfen. Die anderen Bundesligaspieler, bei denen bisher ja kein einziger jemals in den Verdacht geraten war, unerlaubte technische Hilfsmittel zu benutzen, erhielten deshalb vom Schachbund eine "Spielervereinbarung" - nichts anderes als eine Unterwerfungserklärung - zur Unterschrift vorgelegt, mit der sie sich den Regeln und Sanktionsmöglichkeiten des Schachbundes ausdrücklich unterwerfen sollten. Viele Spieler waren empört und es gab einigen Widerstand gegen die ursprüngliche Fassung der Erklärung- inzwischen hat man einen für beide Seiten gangbaren Kompromiss gefunden. 

Für Bindrich war es übrigens nicht das erste Mal, dass er mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, unerlaubte technische Hilfsmittel zu verwenden. Im Jahr 2008 wurde er von der Leitung des ChessBase-Servers PlayChess intern ermahnt, nachdem sich eine Reihe von Spielern darüber beschwert hatten, dass Bindrich unter Pseudonym beim allerdings freien Blitzen "cheaten", also mit Hilfe einer Engine spielen würde. Zu diesem Zeitpunkt war Bindrich mit 3400 Server-Blitzelo der "beste" Spieler auf dem Playchess-Server, noch besser als zum Beispiel Hikaru Nakamura oder Garry Kasparov, die dort wie einige andere Weltklassespieler ebenfalls aktiv waren. In einer Mail an die Serverleitung entschuldigte sich Bindrich und gelobte Besserung. Nach einer weiteren Ermahnung seines Sohnes auf dem Server wählte sein Vater Osswald Bindrich jedoch plötzlich einen anderen Weg und ging mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit, in der er der Leitung des Playchess-Servers" vorwarf, seinen Sohn unberechtigterweise des "cheatens" verdächtigt zu haben.

 

Mehr beim Deutschen Schachbund...

Mülheim protestiert...

Bindrich verklagt DSB...

 


André Schulz, seit 1991 bei ChessBase, ist seit 1997 der Redakteur der deutschsprachigen ChessBase Schachnachrichten-Seite.

Diskutieren

Regeln für Leserkommentare

 
 

Noch kein Benutzer? Registrieren