Dr. Dirk Jordan zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

von André Schulz
28.04.2023 – Nach insgesamt drei Verhandlungstagen hat das Dresdener Amtsgericht am Donnerstag im Strafprozess gegen Dr. Dirk Jordan ein Urteil gesprochen. Wegen Bestechlichkeit und Untreue in 27 Fällen wurde der Turnierorganisator zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Angezeigt hatte ihn der Deutsche Schachbund, der in einem Zivilprozess noch auf Rückzahlung von unterschlagenen Provisionsgeldern klagt.

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Freiheitsstrafe auf Bewährung für Dr. Dirk Jordan

Im Strafverfahren gegen Dr. Dirk Jordan hat das Dresdener Amtsgericht nach insgesamt drei Verhandlungstagen ein Urteil gesprochen.

Das Gericht ah es als erwiesen an, dass der Dresdener Schachorganisator sich bei der Organisation der Deutschen Amateurmeisterschaften durch die Annahme von Hotel-Provisionen auf Kosten des Deutschen Schachbundes bereichert hat und verurteilte ihn am Donnerstag wegen "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie der Untreue in 27 Fällen" zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Dirk Jordans Frau Martina wurde wegen "vorsätzlicher Geldwäsche" in 37 Fällen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt.

Verhandelt wurden nur Fälle aus den Jahren 2015 bis 2018. Alle früheren Fälle sind verjährt. Die Turnierreihe der DSAM wurde von Dirk Jordan zusammen mit dem Deutschen Schachbund seit 2001 organisiert.

Der Schachbund vermutet einen Gesamtschaden von mehreren Hunderttausend Euro zu seinem Nachteil. Laut Richter Thomas Hassel hätten die Verantwortlichen im Deutschen Schachbund durch eine bessere Überwachung der Turniere diesen Schaden vom Verband abwenden können. Der damals neue und inzwischen ausgeschiedene Geschäftsführer Markus Fenner hatte die Provisionszahlungen 2018 entdeck, in Rücksprache mit dem Präsidium des Deutschen Schachbundes die Zusammenarbeit mit Dr. Jordan beendet.

Das Gericht zog knapp von den Beklagten etwa 50.000 Euro und von dem von der Familie Jordan geleiteten Verein "64 Felder" knapp 70.000 Euro ein. Über den Verein "64 Felder" wurden Provisionszahlungen der Hotels abgewickelt.

Geklagt hatte der Deutsche Schachbund, der in einer Zivilklage außerdem auf Schadensersatz klagt. Das Zivilverfahren wurde 2019 unterbrochen, um das Urteil im Strafverfahren abzuwarten. Auch in dem Zivilverfahren kann nur Schadenersatz für die Fälle geltend gemacht werden, die noch nicht verjährt sind.

Dr. Jordans Anwalt Christian Holtermann kündigte nach der Urteilsverkündung im Strafverfahren eine Berufung an.


André Schulz, seit 1991 bei ChessBase, ist seit 1997 der Redakteur der deutschsprachigen ChessBase Schachnachrichten-Seite.