Liebe Schachfreunde,
in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2013 hat der DSB gegen mich eine 2-jährige
Spiel- und Funktionssperre ausgesprochen.
Für meine Entscheidung, meine Taschen und mein Handy nicht durchsuchen zu lassen
habe ich bereits vor Ort die maximale Konsequenz, den Partieverlust, getragen.
Weitergehende Sanktionen, insbesondere eine Spielsperre, bin ich nicht bereit
hinzunehmen.
Aus diesem Grund akzeptiere ich die Entscheidung des DSB nicht. Darüber hinaus
gibt es Grund zur Annahme, dass für die extreme Härte der Strafe plus die Bemühungen
des DSB mich auch international sperren zu lassen, Motive eine Rolle spielen,
die deutlich über meine Funktion als Spieler eines Bundesligavereins hinausgehen.
Ich habe bereits meinen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
des DSB beauftragt. Auf jeden Fall werde ich Einspruch gegen die Entscheidung
beim Präsidenten des Deutschen Schachbundes gemäß § 57 Abs. 3 der DSB-Satzung
zur Vorlage beim Schiedsgericht einlegen und, wenn nötig, auch die ordentlichen
Gerichte mit meinem Fall befassen.
GM Falko Bindrich,
30. Januar 2013