Initiative zum Inländeranteil in der Bundesliga

von ChessBase
25.03.2003 – Am 15.12.1995 verkündete der Europäische Gerichtshof das so genannte „Bosman-Urteil“. In diesem wurden die bis dahin gültigen Transferregelungen und Ausländerbeschränkungen in den Mannschaftssportarten für nichtig erklärt. Dies hatte weit reichende Folgen für die meisten Mannschaftssportwettbewerbe in den EU-Ländern. In der Folge des "Bosman-Urteils" wurden auch in der Deutschen Schachbundesliga die Ausländerbeschränkungen modifiziert. Die Folgen für die Nachwuchsförderung in den Sportarten in Deutschland können in einer wissenschaftlichen Untersuchung der Uni Bielefeld nachgelesen werden. Der Sächsische Schachverbund bemüht sich nun um eine Neuregelung und hat einen entsprechenden Antrag für den Bundeskongresse eingebracht, mit dem Ziel die Quote der Ausländer in deutschen Schachmannschaften auf 50% zu begrenzen. Großmeister Markus Stangl ruft seine Spielerkollegen zur Unterstützung des Antrages auf. Infos zum "Bosman-Urteil"... Die "Globalisierung des Spitzensports" und ihre Auswirkungen...Aufruf von GM Markus Stangl...

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Liebe Schachfreunde,

seit Jahren können wir nun in den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften das Phänomen erkennen, dass deutsche Spieler nur noch sehr vereinzelt in Spitzenmannschaften vertreten sind. Deutsche Nachwuchstalente kommen nur noch selten zum Einsatz. Talentschmieden - wie ehemals die Schachabteilung von Bayern München (die immer verschiedene Duos an die deutsche Spitze herangeführt hat: Bischoff/Kindermann; Hertneck/Hickl; Schlosser/Stangl; Bezold/Gabriel) - sind völlig ausgestorben. Dieser Entwicklung muss offensiv entgegengetreten werden. In Deutschland herrscht überdies derzeit die klassische Inländerdiskriminierung. Während beispielsweise französische und österreichische Kollegen in ihren Heimatländern geschützt werden, werden die deutschen Spieler doppelt benachteiligt: zum einen hinsichtlich der nicht schützenden Regelungen in Deutschland für deutsche Spieler, zum anderen durch die Beschränkungen in europäischen Nachbarländern.

Deswegen wende ich mich heute mit einer ungewöhnlichen Mailaktion an Euch/Sie (diese Mail geht an einen ausgewählten Kreis von Spieler und Funktionären und kann natürlich von Ihnen weitergeleitet werden > je mehr Befürworter, desto besser). Immer wieder kritisieren die deutschen Spieler die bestehende Regelung. Dies zeigen etliche Gespräche, die ich in der Vergangenheit geführt habe.

Nun steht der jährliche Bundeskongress vor der Türe. Der Präsident des Sächsischen Schachverbandes - Herr Müller - hat aus meiner Sicht einen sehr treffenden Beschlussvorschlag vorgelegt, den wir als Spieler unterstützen sollten (Herrn Müller habe ich kurz vorher davon unterrichtet, dass ich diese Mailaktion starten werde).

Der exakte Wortlaut ist: "In der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft müssen in jedem Wettkampf mindestens 50% der eingesetzten Spieler deutsche Staatsangehörige sein". Der Antrag richtet sich nach dem bewährten Prinzip KISS (Keep It Short and Simple). Aus meiner Sicht sind andere Anträge, die kompliziertere Regelungen enthalten auch nicht mehrheitsfähig, sondern sorgen nur (wie gerade in der Politik anschaulich gelebt) zu einem Zerreden der Thematik und dadurch zu keinem Beschluß. Ein weiterer Vorteil des Antrages ist, dass er nicht die Änderung weiterer Bestimmungen des Regelwerkes nach sich zieht (auch dies würde wieder zu vermehrten Diskussionen und einer möglichen Abweisung führen). Selbstverständlich wird diese neue Regelung für einige Mannschaften und Spieler eine Härte bedeuten, sie ist aber auch im Hinblick auf eine ansonsten dauerhaften Diskriminierung der deutschen Spieler in der EU erforderlich. Die Umsetzung dieser Regelung kann natürlich - auch wegen aktueller Planungen für die kommende Saison - nicht von heute auf morgen erfolgen. Die Umsetzung ist, nach
Spielordnung, aber ohnehin erst für die Saison 2004/2005 möglich.

Zwar ist es leider sehr schwierig unter den deutschen Spieler eine Solidarität und ein gemeinsames Eintreten für gemeinsame Interessen herzustellen, nichtsdestotrotz ist dies aus meiner Sicht eine einmalige Gelegenheit für die Spieler auch endlich einmal gegenüber Ihrem Verband Flagge zu zeigen und mit einer - hoffentlich - möglichst einheitlichen Meinung dem Bundeskongress zu zeigen, dass gerade auch die Betroffenen, sich für ihre ureigensten Belange engagieren.

Ich habe das Deutsche Schachleben als Kaderspieler, als Geschäftsführer der Deutschen Schachbund Wirtschaftsdienst GmbH und seit geraumer Zeit auch als Hobbyspieler seit Jahrzehnten mitverfolgt. Insbesondere aus meiner Zeit bei der Deutschen Schachbund Wirtschaftsdienst GmbH weiß ich, wie wichtig es ist, sich auch innerhalb der Organisation des Deutschen Schachbundes als Spieler für Spielerbelange einzusetzen. Wir sollten nicht vergessen, dass auf dem Bundeskongreß, der die Entscheidungen trifft, leider nicht viele betroffene Spieler mitbestimmen können. Wir - als Spieler - müssen in unserer Organisation wesentlich mehr Initiative ergreifen! Wenn wir uns nicht engagieren,
dürfen wir uns nicht wundern, dass Entscheidungen gegen unseren Willen getroffen werden > d.h. Jammern gilt dann nicht.

Für andere EU-Länder sind ähnliche Regelungen selbstverständlich (siehe untenstehende beispielhafte Aufstellung). In diesen EU-Ländern ist noch keine einzige Klage eingereicht worden. Der Antrag ist meines Erachtens überdies ohne weiteres EU-rechtskonform. Dies sehen offenbar die unten aufgeführten EU-Länder genauso. Das viel zitierte Bosman-Urteil ist überhaupt nicht einschlägig. Schließlich ist die Ausgangslage für Schachspieler eine völlig andere. Im Gegensatz zu Profi-Fußballern, die ausschließlich in einem EU-Land und in einer EU-Liga spielen und deren einzige Einnahmequelle auch nur diese eine Beschäftigungsverhältnis ist, gilt dies für den Schachprofi gerade nicht. Der typische Schachprofi spielt in mehreren Ligen, in unterschiedlichen Ländern und das jeweilige Honorar ist nur ein Bruchteil des relevanten Jahreseinkommen. Eine Anwendung des Bosman-Urteils scheidet daher schon mangels vergleichbarer Sachverhalte aus. Aus meiner beruflichen Tätigkeit (Bereichsleiter Recht und Personal bei der telegate AG - 11880 da werden Sie geholfen), die sich auch sehr stark mit europäischen Recht beschäftigt und daraus resultierenden Kontakten zu Europarechtsprofessoren und Mitarbeitern von
europäischen Institutionen, kann ich nur bestätigen, dass im Sonderfall des Schachprofis die Regelungen in unseren Nachbarländern jedenfalls europarechtskonform sind. Auch muss man sich die Frage stellen, welche juristischen Konsequenzen denn zu erwarten sind. Ein Gericht würde den Deutschen Schachbund e.V. allenfalls dazu verurteilen, die Regelungen wieder aufzuheben. Die Verurteilung zur Leistung von Schadensersatz ist fern jeglicher Gerichtsrealität. Also auch von der Rechtsfolge - in dem aus meiner Sicht unwahrscheinlichen Fall, dass diese überhaupt eintritt - besteht aus meiner Sicht ein sehr überschaubares Risiko. Zu dem würde ein solches Gerichtsverfahren Europarecht zum Gegenstand haben und deshalb vermutlich dem EuGH vorgelegt werden und deshalb Jahre dauern.

Bitte leiten Sie diese Mail (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) an den Präsidenten des Deutschen Schachbundes - Herr Alfred Schlya
Praesident@schachbund.de  - und den Präsidenten des Sächsischen
Schachverbandes - Herrn Siegfried Müller
praesident@schachverband-sachsen.de - weiter und erklären Sie Ihre Unterstützung für diesen Antrag, etwa: "Hiermit unterstütze ich den Antrag von Herrn Müller, Präsident des Sächsischen Schachverbandes".

Mit besten Grüßen und der Hoffnung, dass sich möglichst viele Unterstützer finden.

Markus Stangl




EU-Länder

Bretter Inländer (min.) Nicht EU-Bürger

Frankreich 9 5 2

Österreich 6 3 2

Spanien 4 3 1

Italien 4 3 2

Griechenland 8 6 1

Luxemburg 9 5

Extrembeispiel (EU-Land)

Finnland

Bretter Inländer (min.) Nicht EU-Bürger
8 7 1

Extrembeispiel Nicht-EU-Land

Schweiz

In den oberen Ligen der Schweiz gelten folgende Einschränkungen: Spielberechtigt sind: a) Schweizer Bürger b) In der Schweiz wohnhafte Ausländer mit einer gültigen, mindestens 9 Monate dauernden fremdenpolizeilichen Aufenthaltserlaubnis c) Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz

 

 


Die ChessBase GmbH, mit Sitz in Hamburg, wurde 1987 gegründet und produziert Schachdatenbanken sowie Lehr- und Trainingskurse für Schachspieler. Seit 1997 veröffentlich ChessBase auf seiner Webseite aktuelle Nachrichten aus der Schachwelt. ChessBase News erscheint inzwischen in vier Sprachen und gilt weltweit als wichtigste Schachnachrichtenseite.

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