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Von der Willkür der Dopingkontrollen
Als Dopingkontrollen im internationalen Schach eingeführt wurden, habe ich weitere Einsätze in der Nationalmannschaft Deutschlands abgelehnt. Grund dafür war und ist, daß die Maßnahme nicht auf dem Boden des Menschenrechts stand und steht.
Seinerzeit war nicht zu erfahren, wie kontrolliert wird, was kontrolliert wird und welche Folgen ein positiver Befund nach sich ziehen würde. Dies alles ist in der Tat auch unerheblich, denn Doping im Schach ist völlig unmöglich. Als Doping fasse ich die Erschleichung eines unzulässigen Vorteils gegenüber dem Mitstreiter durch die Einnahme chemischer Substanzen auf; andere Versuche können beim Schach ohnehin keine Rolle spielen.
Schach ist kein Sport. In jeder Sportart, sei es Kegeln, Angeln oder Autofahren, ist der körperliche Einsatz und die Reaktionsschnelligkeit das Wesentliche. Schach hingegen ist ein Problemlösungsspiel. Ein Mensch mag schlucken, was er will: es wird ihm in keiner Weise dabei helfen, zu entscheiden, ob in einer gegebenen Stellung Dd1-e2 oder Dd1-f3 der richtige Zug sei. Er muß sich sein Können in einem langwierigen Prozeß geistiger Anstrengung erarbeiten – auch wenn mancher dies gern anders sähe, denn der Wunsch nach sofortiger, müheloser Erreichung aller Ziele und Vorstellungen ist ein besonders gründlich ausgeprägtes Merkmal unserer Zeit.
Der Wettkampf im Schach ist sinnvoll, weil er die geistige Anspannung fördert. Er macht Schach nicht zum Sport. Wenn Dopingkontrollen beim Schach angebracht wären, müßten sie ebenso bei Musikwettbewerben, bei Professoren, die sich in wissenschaftlichem Wettstreit um Erkenntnis bemühen, bei Firmenleitern, bei Schriftstellern und überhaupt bei allen Menschen durchgeführt werden, die eine Leistung anstreben.
Der Unterschied zwischen den Sportarten und Schach samt den genannten Tätigkeiten im Bezug auf Doping ist leicht einzusehen. Beim Sport soll durch die Einnahme irgendwelcher Mittel die Fähigkeit selbst gefördert werden, auf die es ankommt: man hofft, der giftschluckende Sportler wird jederzeit schneller laufen, höher springen, kräftiger werfen können; seine Fähigkeit auf dem einschlägigen Gebiet soll grundsätzlich verbessert werden. Im Schach kann höchstens die Anwendung der Fähigkeit beeinflußt werden. Als Gegner bin ich jedoch jederzeit froh darüber, wenn mein Spielpartner sein Können voll zur Entfaltung bringen kann, denn dann lerne ich mehr. Wer anderer Auffassung ist, wird bald leistungsfördernde Spaziergänge vor der Partie, das Atmen während er Partie und das lernfördernde Analysieren mit dem Gegner nach der Partie verbieten.
Daß man für eine geistige Leistung einen gesunden Körper benötigt, ist eine Binsenweisheit. Wo es auf die Ergebnisse des Verstandes ankommt, darf jeder seine körperliche Verfassung einrichten, wie er will.
Die Auffassung von der Nutzlosigkeit von Dopingversuchen im Schach zur Steigerung der Verstandeskräfte ist allgemein anerkannt. Ich habe noch keinen Unbefangenen, an den mit der Sache verknüpften Machtfragen Unbeteiligten getroffen, sei er Arzt, Chemiker oder Sportler, der wirksames Doping im Schach für möglich gehalten hätte. Niemand ist erfindungsreicher als Schachspieler, wenn es darum geht, entschuldigende Begründungen für die eigenen Niederlagen zu finden, aber noch nie habe ich vernommen, daß jemand im Ernst behauptet hätte: „Mein Gegner war gedopt!“
Aus zuverlässiger Quelle habe ich vernommen, daß mindestens einer der Helfer, die den Spielern beim Weltmeisterschaftskampf in Bonn 2008 zur Seite standen, einem Test auf Gebrauch unerlaubter Substanzen unterworfen wurde. Gleich auf den ersten Blick erkennt man, wie wichtig und richtig dieses Verfahren ist: auch heute noch läßt ein jeder echte englische Lord, wenn er das dringende Bedürfnis zu körperlicher Bewegung in sich spürt, seinen Butler einige Runden auf dem Sportplatz laufen.
Aber die erheiternde Sinnlosigkeit des Falles hat auch ernste Seiten. Er entlarvt die Heuchelei des Geschreis um Doping. Es geht lediglich darum, die Sensibilität der Allgemeinheit dafür abzustumpfen, daß immer mehr und immer neue Eingriffe in private Bereiche der Staatsbürger vorgenommen werden, die nach gesunder Rechtsauffassung geschützt bleiben sollten. Man soll an die Willkür beliebiger Bestimmungen gewöhnt werden.
Es handelt sich bei Dopingkontrollen im Schach um eine undemokratische (weil von den Betroffenen nicht mitgetragene) Maßnahme bürokratischer Machtentfaltung, an der einige Spezialgruppen Interesse haben. Durch das Aufzwingen sinnloser Kontrollen dringt man in die Privatsphäre des Einzelnen ein; er lebt in Rechtsunsicherheit und Abhängigkeit. Der Schutz des privaten Bereichs der Person ist vom Grundgesetz garantiert; Dopingkontrollen im Schach sind eine Entwürdigung, Entmündigung und Entrechtung des Individuums.
Die Aufhebung des Schutzes der Privatsphäre geschieht zur Zeit scheibchenweise auf vielfache Art. Es ist beunruhigend zu sehen, wie wenig Aufmerksamkeit dies erregt und wie wenig Widerstand es findet. Offenbar hat man aus der Geschichte des 20. Jahrhunderts in Deutschland nichts gelernt.
Robert Hübner