US-Bundesgericht weist Niemanns Klage ab

von André Schulz
28.06.2023 – Das US-Bundesgericht in Missouri hat in der Carlsen-Niemann-Kontroverse die Klage fünf mal 100 Mio. Dollar Klage gegen die Firmen chess.com, Play Magnus Group und die Personen Magnus Carlsen, Hikaru Nakamura und Daniel Rensch abgewiesen. Einige Klagepunkte sind endgültig abgewiesen. Die Verleumdungsklage kann vor einem Staatsgericht neu verhandelt werden. | Foto: Pixabay

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Im letzten September sorgte ein ganz besonderer Schachskandal für weltweite Schlagzeilen. Magnus Carlsen zog sich aus dem renommierten Sinquefield Cup in St. Louis zurück, nachdem er in der dritten Runde seine Partie gegen den jungen US-Großmeister Hans Niemann verloren hatte. Magnus Carlsen war bis dahin als fairer Sportsmann bekannt, ein solcher Rückzug nach einer Niederlage war in seiner Karriere noch nie vorgekommen.

Foto: Saint Louis Chess Center

Auf Twitter machte Carlsen geheimnisvolle Andeutungen. Offenbar war Carlsen der Meinung, dass Niemann nicht mit lauteren Mitteln gespielt hatte. Tatsächlich hatte Niemann einige Jahre zuvor beim Onlineschach auf chess.com zugegeben, mit Computerhilfe gespielt zu haben. Im Zuge der Kontroverse um die Partie gegen Carlsen schloss chess.com Hans Niemann von einem großen Online-Turnier auf seiner Plattform aus und legte einen Bericht über Niemanns früheres "Cheating" auf der Plattform vor. Hikaru Nakamura nahm in seinen Streams eindeutig Stellung und ließ durchblicken, dass er nicht glaube, dass Niemann beim Sinquefield-Cup die Partie gegen Carlsen mit legalen Mitteln gewonnen hatte.

Kurze Zeit später traf Carlsen bei einem Online-Turnier erneut auf Hans Niemann und gab die Partie nach einem Zug auf. Auf Twitter reichte Carlsen eine Begründung für sein Verhalten nach und deutete an, dass er der Auffassung sei, dass Niemann Partien mit Computerhilfe gespielt hätte.

Im Oktober reichte Hans Niemann über seine Anwälte eine Klage gegen die Firmen Chess.com und Carlsens Firma Play Magnus Group und gegen die Personen Magnus Carlsen, Hikaru Nakamura und den Chess.com Geschäftsführer Daniel Rensch über jeweils 100 Mio. Dollar ein. Als Klagegrund wurden Verleumdung und Rufschädigung sowie kartellrechtlich verbotene Absprachen angegeben. 

Das Bundesgericht in Missouri hat die Klage jetzt verhandelt und abgewiesen. Die Punkte 3 und 4 der Klage zum Kartellrecht wurden dabei endgültig abgewiesen wurden, was bedeutet, dass sie nicht noch einmal verhandelt werden können. Andere Klagepunkte fallen jedoch aus der Zuständigkeit des Gerichts heraus und können angefochten und nach staatlichem Recht neu eingereicht werden, sollten neue Beweise vorgebracht werden.

Auszug aus der Begründung des Gerichts:

"Wie der Oberste Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, hat der Kongress die Kartellgesetze erlassen, um den Wettbewerb und nicht die Wettbewerber zu schützen. Um also gemäß dem Clayton Act Schadensersatz für einen Verstoß gegen § 1 oder § 2 des Sherman Act zu erhalten, "muss ein Kläger das Vorhandensein einer kartellrechtlichen Schädigung nachweisen, d. h. eine Schädigung der Art, die durch die Kartellgesetze verhindert werden soll und die sich aus dem ergibt, was die Handlungen der Beklagten rechtswidrig macht." Dies setzt voraus, dass der Kläger "das Ziel der wettbewerbswidrigen Handlung ist und nicht jemand, der lediglich einen indirekten, sekundären oder entfernten Schaden erlitten hat." (S.22)

Das Gericht führte in seiner Begründung weiter aus:

"Niemann kann eine kartellrechtliche Schädigung nicht plausibel darlegen. Auch hier definiert Niemann den Wettbewerbsschachmarkt als "professionelle Schachturniere und Online-Freizeitschachplattformen". SAC at ¶ 47. Niemanns angebliche Verletzungen stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf diesem Markt. Tatsächlich konkurriert Niemann nicht einmal auf diesem Markt, da er weder ein professionelles Schachturnier noch eine Online-Freizeitschachplattform betreibt." (p.23)

Auch der Auffassung von Niemann, sein Ausschluss von den Chess.com Online Turnieren sei ein unzulässiger Boycott, konnte das Gericht nicht folgen:

"Die Parteien widmen einen Großteil ihrer Schriftsätze der Frage, ob der angebliche Gruppenboykott von Niemann auf der Chess.com-Plattform als eine per se oder vermutlich unangemessene Beschränkung angesehen werden sollte oder ob er stattdessen nach der so genannten "rule of reason" analysiert werden sollte, nach der das Gericht die tatsächlichen Auswirkungen der Beschränkung auf den relevanten Markt berücksichtigen muss.

Das Gericht stimmt mit den Beklagten darin überein, dass Niemanns Verbot von Chess.com wegen angeblichen Betrugs wahrscheinlich der "rule of reason" unterliegt. Und da vordergründig neutrale Regeln, die das Schummeln verbieten, wesentlich sind, um den fairen Wettbewerb zu fördern und die Integrität des Spiels zu bewahren," würde die Durchsetzung der Anti-Schummler-Regel von Chess.com keinen illegalen Boykott darstellen." (p.26)

(...)

"Wie oben in der Erörterung der kartellrechtlichen Schädigung erwähnt, hat Niemann nicht plausibel behauptet, dass die Durchsetzung der Regeln von Chess.com - ob fair oder nicht, wie sie auf Niemann angewandt wurden - den Wettbewerb zwischen den professionellen Schachturnieren und den Online-Freizeitschachplattformen, die den Wettbewerbsschachmarkt ausmachen, beeinträchtigt hat.

Niemann hat nicht plausibel dargelegt, dass das Verbot wettbewerbswidrige Auswirkungen auf den Wettbewerbsschachmarkt haben sollte oder hatte." (p.27)

Im Lager von Magnus Carlsen war man über die Abweisung der Klage natürlich erfreut. Carlsens Anwalt Craig Reiser kommentierte das Urteil so: "Wir freuen uns, dass das Gericht den Versuch von Hans Niemann, vor einem Bundesgericht in Missouri einen unverdienten Gewinn zu erzielen, zurückgewiesen hat und dass Niemanns Versuch, die Meinungsäußerung durch eine strategische Prozessführung in diesem Forum zu unterbinden, gescheitert ist."

Niemanns Anwälte kündigten hingegen an, die Verleumdungsklage und die anderen nicht endgültig abgewiesenen Klagen nun vor einem staatlichen Gericht zu verfolgen.

Dokumentation und Schriftsätze zur Klage...

Meldung beim Wall Street Journal...


André Schulz, seit 1991 bei ChessBase, ist seit 1997 der Redakteur der deutschsprachigen ChessBase Schachnachrichten-Seite.