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Frau Merkel freute sich über das neue Gesetz: Die Bundesregierung hofft,
damit ein gutes Signal - gerade jetzt - im Hinblick auf Umweltverträglichkeit, - und das muss auch
für den Sport, und hier besonders für die Schachspieler, die ja immer ihre
Nachdenklichkeit betonen, und das auch zurecht, aber auch für Stabhochspringer
oder Hürdenläufer, ja auch für Bogenschützen und sogar für Staffelläufer gelten -, zu
setzen."
Näherer zur EU-Richtlinie 0104/2010
Zum Nachweis der Unbedenklichkeit muss die
Industrie von nun an jedem Spiel eine entsprechende Bescheinigung befügen. Die
Prüfung übernimmt z.B. der TÜV. Da
auch der Besitz von Spielen mit geschützten Materialien verboten ist
(Ordnungsgelder bis 1.000 Euro oder Sozialdienst), empfiehlt der Deutsche
Schachbund fragwürdige Schachspiele dem örtlichen TÜV zur Prüfung vorzulegen.
Elfenbeinspiele oder Spiele aus Tropenhölzern und alle anderen Spiele aus
geschützte Materialien sollten bei der nächsten Zolldienststelle abgegeben werden. In diesem Fall ist Straffreiheit zugesagt.
Weniger kritisch ist die Situation bei den Schachuhren. Hier hat die Industrie
freiwillig schon vor Jahren weitgehend auf Plastikuhren umgestellt. Wer noch im
Besitz einer alten Holzuhr ist, kann diese im Handel im Zuge der
Altholzuhrenverordnung gebührenfrei zurückgeben.
In Österreich wird die Richtlinie zum gleichen Zeitpunkt in Kraft.
Im Vorgriff auf eine weitere geplante EU-Richtlinie werden in Österreich aber auch
schon alle Bleigewichte zum Beschweren der Figuren verboten (Vergiftungsgefahr,
z.B.
bei versehentlichem Verschlucken). In der Schweiz darf hingegen weiter straffrei mit Tropenhölzern und
Elfenbeinfiguren gespielt werden. Schweizer Behörden rechnen nun damit, dass
deutsche und österreichische Schachfreunde vermehrt versuchen werden, teure
Schachspiele aus geschützten Materialien in die Schweiz zu bringen und dort zu
deponieren.

In England, wo die EU-Richtlinie schon zum 1. März eingeführt
wurde, kam es zu langen Schlangen bei der Rückgabe von Holz -und
Elfenbeinspielen

Der englische Umweltminister nahm die Spiele aus Elfenbein und Tropenhölzer persönlich entgegen und
beglückwünschte die Schachfreunde zur ihrem Entschluss
Verordnung (EG) Nr. 0104 /2010 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 18. Dezember 2010
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Spielsteinen,
Spielplanen und Holzspielfeldern im Schachspiel
Verordnung (EG) Nr. 0104 /2010 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Dezember 2010 zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung von Spielsteinen, Spielplanen
und Holzspielfeldern im Schachspiel (REACS), zur
Schaffung einer Europäischen Agentur zur Regulierung von
Sportgeräten und Sporthilfsgeräten zur Änderung der
Richtlinie 1999/105/EG und zur Aufhebung der Verordnung
(EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung
(EG) Nr. 1698/95 der Kommission, der
Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien
91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der
Kommission.
Ergänzend zur Spielzeugrichtlinie - Dokumentennummer:
88/378/EWG: Richtlinie des Rates vom 3. Mai 1988 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Sicherheit von Spielzeug (COUNCIL DIRECTIVE of
3 May 1988 on the approximation of the laws of the
Member States concerning the safety of toys (88/378/EEC)
s.
Homepage der EU - (Veröffentlichungen)...

Der Rat der Eu beschließt die Schachgeräte-Richtlinie
(Foto: EU)