Das Wissen, das Du jetzt brauchst!
Die neue Version 18 bietet völlig neue Möglichkeiten für Schachtraining und Analyse: Stilanalyse von Spielern, Suche nach strategischen Themen, Zugriff auf 6 Mrd. LiChess-Partien, Download von chess.com mit eingebauter API, Spielervorbereitung durch Abgleich mit LiChess-Partien, eingebaute Cloud-Engine u.v.m..
Die Deutsche Schachjugend und der Deutsche Schachbund befinden sich derzeit in einer Konfrontationssituation. Wie konnte es so weit kommen?
Ich habe hohen Respekt vor den vielfältigen Aktivitäten der Deutschen Schachjugend und bin nach wie vor der Meinung, dass jeder Sportverband seine Jugendabteilung nach Kräften unterstützen und fördern muss, weil das eine Investition in die Zukunft ist. Diejenigen, die bei der Siegerehrung der DJEM 2017 in Willingen dabei waren, werden sich daran erinnern, dass ich mich bei dieser Gelegenheit nach zwei Wochen im Amt des DSB-Präsidenten genauso geäußert habe und ich werde das auch bei der nächsten DJEM wieder tun, wenn ich die Gelegenheit dazu erhalte. Die von Ihnen angesprochene Konfrontationssituation bezieht sich ausschließlich auf die handelnden Personen an der Spitze.
Vor meiner Wahl zum DSB-Präsidenten hatte ich ein exzellentes Verhältnis zu Malte Ibs, nicht zuletzt aufgrund unserer gemeinsamen Vergangenheit in Schleswig-Holstein und aufgrund der Tatsache, dass wir beide leidensfähige Anhänger desselben norddeutschen Fußballvereins sind. Malte als Vorsitzender der Schachjugend Schleswig-Holstein und ich als Präsident des Schachverbandes Schleswig-Holstein haben dort immer gut zusammengearbeitet und viele potentielle Konflikte dadurch entschärft, dass wir rechtzeitig miteinander gesprochen haben. Damals ging es allerdings ausschließlich um Sachthemen und ich denke, man kann durchaus sagen, dass wir beide stets daran interessiert waren, diese gemeinsam voranzutreiben.
Diese gute Zusammenarbeit hat sich dann auch fortgesetzt, als ich im Mai 2017 zum DSB-Präsidenten gewählt wurde, was damals von der DSJ übrigens sehr begrüßt wurde. Leider gab es in der zweiten Jahreshälfte 2018 einen ersten Bruch, als wir unmittelbar vor einer gemeinsamen Tagung des DSB-Präsidiums mit dem DSJ-Vorstand feststellen mussten, dass alle E-Mails an den Verteiler „DSB-Präsidium“ (also auch solche mit streng vertraulichem Inhalt) schon seit Jahren weitergeleitet wurden, ohne dass wir davon Kenntnis hatten. Wir haben das nicht an die große Glocke gehängt und die ausführliche Entschuldigung von Malte akzeptiert, aber das vorher bestehende Vertrauensverhältnis zwischen dem DSB-Präsidium und dem DSJ-Vorstand war von diesem Moment an beschädigt. Damals hat sich auch der damalige DSJ-Geschäftsführer Jörg Schulz auf eine vollkommen unangemessene Art eingemischt, indem er dem DSB-Präsidium unterstellt hat, wir wären ausschließlich daran interessiert, den DSJ-Vorsitzenden abzusägen.
In der Zeit danach haben wir uns dann inhaltlich mit der Arbeit des DSJ-Geschäftsführers auseinandergesetzt und ich habe Jörg Schulz Anfang 2019 einige einfache Fragen gestellt, die im Wesentlichen darauf hinausliefen, wie hoch der Anteil der ehrenamtlichen Tätigkeit an seiner Arbeitszeit ist und um welche Inhalte es dabei geht. Die Reaktion von Malte Ibs auf diese E-Mail war in meinen Augen ebenfalls vollkommen unangemessen: Er hat mir mangelnde Wertschätzung der gesamten Arbeit der DSJ unterstellt. Anschließend gab es mehrere Versuche, diese Differenzen im persönlichen Gespräch zu bereinigen, die leider erfolglos blieben. Im März 2019 ist die DSJ dann der DSB-Präsidiumssitzung ferngeblieben und ich habe mich dazu hinreißen lassen, meine Teilnahme an der DSJ-Versammlung abzusagen, was im Nachhinein betrachtet ein Fehler war. Danach gab es dann die Auseinandersetzung um die zweite Halbtagsstelle der DSJ, die nur durch einen Antrag an den Kongress entschieden werden konnte. Inzwischen ist das sprichwörtliche Tischtuch zerschnitten, woran auch ein zweites gemeinsames Treffen im Oktober 2019 nichts ändern konnte, obwohl für den DSB inzwischen drei neue Vertreter mit am Tisch saßen (Olga Birkholz, Boris Bruhn und Hans-Jürgen Weyer anstelle von Klaus Deventer, Walter Rädler und David Blank im Jahr zuvor).
Ich bedaure diese Entwicklung sehr, habe aber inzwischen verstanden, dass Kritik an ihrem ehemaligen Geschäftsführer Jörg Schulz dazu führt, dass man vom DSJ-Vorstand als Persona non grata eingestuft wird, vollkommen unabhängig davon, ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht. Insofern ist es nicht überraschend, dass seit der aus unserer Sicht zwingend notwendigen Entlassung von Jörg Schulz im November 2019 keine Annäherung mehr möglich war. Bezogen auf die Gründe für die Entlassung gab es übrigens keinen einzigen Versuch des DSJ-Vorstandes, dieser inhaltlich zu widersprechen, sondern nur die pauschale Aussage, dass man nach wie vor uneingeschränkt hinter Jörg Schulz stünde.
Um ein weiteres Beispiel für das aus meiner Sicht nicht erklärbare Verhalten des DSJ-Vorstandes in Bezug auf ihren ehemaligen Geschäftsführer zu nennen: Wir haben der DSJ seit der Freistellung von Jörg Schulz Anfang Dezember 2019 mehrfach angeboten, die Stelle des DSJ-Geschäftsführers neu zu besetzen, die in diesem Jahr von der Deutschen Sportjugend sogar zu 80% gefördert würde! Es kann aus meiner Sicht keinen vernünftigen Grund geben, dieses Angebot und die damit verbundene zusätzliche Kapazität in der Geschäftsstelle abzulehnen, aber genau das ist geschehen, weshalb die DSJ seit inzwischen acht Monaten ohne Geschäftsführer agiert.
Welche Probleme bringt die Situation konkret mit sich? In welcher Weise ist die Arbeit der Verbände und ihrer Vertreter dadurch beeinträchtigt?
Der DSB treibt seine Projekte voran und die DSJ ihre Aktivitäten, aber es wäre natürlich viel besser, wenn wir gemeinsam daran arbeiten würden, das Schach in Deutschland voranzubringen. Zurzeit beschränkt sich die Zusammenarbeit zwischen dem DSB-Präsidium und dem DSJ-Vorstand auf die Teilnahme des stellvertretenden DSJ-Vorsitzenden Sascha Morawe an den monatlichen DSB-Präsidiums-Telefonkonferenzen und unserer Sitzung im Juli 2020. Nach meinem Eindruck verläuft die Zusammenarbeit zwischen DSB und DSJ auf Referenten-Ebene aber nach wie vor störungsfrei, d.h. das Tagesgeschäft ist nicht beeinträchtigt, aber die gemeinsame strategische (d.h. längerfristige) Planung entfällt zurzeit.
Welche Lösungsansätze gibt es, um aus dem Dilemma herauszukommen?
Unabhängig von den handelnden Personen werden immer wieder zwei Probleme genannt in der derzeitigen Konstruktion des Verhältnisses zwischen DSB und DSJ.
1) Die BGB-26-Vertreter haften für die Verpflichtungsgeschäfte der DSJ, ohne dass sie einen Einfluss darauf haben.
Das betrifft zum Beispiel den Hotelvertrag bzgl. der DJEM in Willingen, der zurzeit von Malte Ibs und Jörg Schulz als Privatperson unterzeichnet wird. Dazu gab es vor einigen Jahren (unter meinem Vorgänger Herbert Bastian) eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem DSB-Präsidium und dem DSJ-Vorstand, bei der sich das DSB-Präsidium leider nicht durchsetzen konnte. Wenn es mit der DJEM irgendwelche Probleme finanzieller Natur gibt, haften also entweder Malte Ibs und Jörg Schulz privat oder ein Gericht entscheidet, dass am Ende des Tages doch die BGB-26-Vertreter des DSB den Kopf hinhalten müssen, die den Vertrag gar nicht unterzeichnet haben. Das ist in meinen Augen ein untragbarer Zustand.
2) Das Personal der DSJ untersteht der dienstlichen Aufsicht des DSB-Präsidenten bzw. DSB-Geschäftsführers und wird fachlich vom DSJ-Vorsitzenden bzw. DSJ-Geschäftsführer geführt.
Das ist in meinen Augen nur dann ein Problem, wenn sich die handelnden Personen nicht einig sind. Meine Vorstellung bezüglich der Zusammenarbeit in der DSB-Geschäftsstelle sieht so aus, dass alle gemeinsam als Team an den jeweils aktuellen Themen arbeiten, wobei sich der Schwerpunkt durchaus vom DSB zur DSJ und wieder zurück verschieben kann. Dieses zweite Problem besteht meiner Meinung nach also nicht, wenn man gemeinsam an einem Strang zieht.
Der Lösungsansatz der DSJ ist seit der Entlassung von Jörg Schulz der Antrag auf Eigenständigkeit, der auf der Webseite von ChessBase bereits ausführlich erläutert wurde und den man in der Broschüre zum DSB-Kongress oder auf der DSJ-Webseite nachlesen kann. Der Lösungsansatz des DSB besteht im Wesentlichen darin, dass die Verpflichtungsgeschäfte der DSJ ab einer bestimmten Höhe von den BGB-26-Vertretern des DSB unterzeichnet werden.
Was sind die kritischen Themen? Wo wurde ein Konsens erzielt? In welchen Punkten gibt es keinen gemeinsamen Nenner? Was sind die unterschiedlichen Positionen?
Wir haben am 7.August 2020 die bereits erwähnte Broschüre zum außerordentlichen Kongress veröffentlicht. Ich habe mich in meinem Bericht ausführlich zum Thema „DSJ als eV“ geäußert und werde mich deshalb an dieser Stelle zum Teil wiederholen.
Der erste Vorschlag für die Änderungen an der DSB-Satzung und der DSB-Finanzordnung wurde uns von der DSJ Anfang Februar 2020 vorgelegt. Dieses Dokument wurde dann von beiden Seiten etliche Male mit Anmerkungen versehen und ausgetauscht. Wir haben von Anfang an deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es einige grundlegende Punkte gibt, denen wir nicht zustimmen werden. Dazu zählen der DSJ-Sitz im Präsidium, eine gemeinsame Geschäftsstelle und die Altersgrenze U 27. Wir haben außerdem immer wieder nach dem Finanzplan und dem Personalkonzept gefragt.
Ende Juni haben wir die konkreten Anträge für die Änderungen an der DSB-Satzung und der DSB-Finanzordnung erhalten und am 10.Juli dann erstmals die übrigen Dokumente (DSJ-Satzung, Finanzplan, Personalkonzept). Auf der DSB-Präsidiumssitzung am 18.Juli stand das Thema „DSJ als eV“ auf der Tagesordnung, um bzgl. der bereits benannten strittigen Punkte und einiger anderer Themen eventuell doch noch Einigkeit zu erzielen. Das scheiterte leider daran, dass der stellvertretende DSJ-Vorsitzende Sascha Morawe, der die DSJ im DSB-Präsidium vertritt, eine inhaltliche Diskussion der noch offenen Fragen ablehnte.
Den Antrag in der jetzt vorliegenden Form werden wir nicht unterstützen. Zusätzlich zu den drei von Anfang an strittigen Punkten DSJ-Sitz im Präsidium, gemeinsame Geschäftsstelle und Altersgrenze U 27 sind noch weitere Punkte hinzugekommen, denen wir nicht zustimmen können. Um nur einige zu nennen: Wir können uns eine Zusammenarbeit mit dem im Personalkonzept der DSJ verankerten DSJ-Geschäftsführer Jörg Schulz nicht vorstellen und empfinden die Beantragung eines „Umgründungszuschusses“ bei gleichzeitiger Übernahme des gesamten DSJ-Inventars aus der Geschäftsstelle als doppelte und damit unangemessene Forderung. Auch der erst kurz vor der Antragsfrist vorgelegte Finanzplan erfüllt nicht die an ein solches Zahlenwerk gerichteten Anforderungen.
Welche Punkte sind besonders kritisch?
Ich habe die kritischsten Punkte bereits benannt: DSJ-Sitz im Präsidium, gemeinsame Geschäftsstelle, Altersgrenze U 27, DSJ-Geschäftsführer Jörg Schulz. Unabhängig davon kann man die Vorgehensweise der DSJ anhand dieser drei Beispiele gut erläutern:
1) Die DSJ behandelt die gegenseitige Vertretung in den DSB-Kommissionen und in den DSJ-Arbeitskreisen bzw. im DSB-Präsidium und im DSJ-Vorstand asymmetrisch, d.h. die DSJ hat einen Sitz in den DSB-Kommissionen bzw. im DSB-Präsidium, aber der DSB hat keinen Sitz in den DSJ-Arbeitskreisen bzw. im DSJ-Vorstand, sondern es wird nur bei Bedarf ein DSB-Vertreter eingeladen. Dafür kann es keinen vernünftigen Grund geben, denn die auch im Falle der Eigenständigkeit der DSJ ebenso notwendige wie gewünschte Zusammenarbeit zwischen DSB und DSJ sollte selbstverständlich symmetrisch ausgestaltet sein, d.h. entweder sollte die Vertretung in den Gremien wechselseitig oder gar nicht vorgesehen sein. Die DSJ möchte anscheinend nur etwas nehmen, ohne im Gegenzug dafür auch etwas zu geben.
2) Das DSB-Präsidium hatte zu Beginn der Diskussion anstelle des DSJ-Sitzes im Präsidium eine gemeinsame Kommission vorgeschlagen. Im „Hauptantrag“ der DSJ steht jetzt beides, also der Sitz im Präsidium und die gemeinsame Kommission. Der „Hilfsantrag“ ist identisch zum Hauptantrag mit Ausnahme des Präsidiumssitzes. Abgesehen davon, dass ich diese Konstruktion mit zwei nahezu identischen Anträgen für nicht zielführend halte, sollte dann in der ersten Variante nur der Präsidiumssitz und nur in der zweiten die gemeinsame Kommission enthalten sein. Mir kommt an dieser Stelle das Sprichwort vom kleinen Finger und der ganzen Hand in den Sinn.
3) Die Entscheidung über die Altersgrenze (U 20 oder U 27) betrifft nicht nur die inhaltliche Arbeit, sondern auch und vor allem die Höhe der Beitragszahlung des DSB an die DSJ. Die Gesamtsumme, die der DSB jährlich an die DSJ überweisen soll, ist in beiden Fällen identisch, aber während die Beiträge von der DSJ frei verwendet werden können, ist der andere Teil der Gesamtsumme ein Unterdeckungszuschuss und an definierte Verwendungszwecke gebunden: Je höher die Beitragszahlung, desto geringer fällt der Unterdeckungszuschuss aus. Die Auslagerung der Altersgrenze in einen separaten Antrag sollte deshalb gekoppelt sein an eine entsprechende Variation der Beitragsbemessung, damit die Höhe der Beitragszahlung in beiden Fällen gleich bleibt. Unabhängig davon finde ich es erstaunlich, dass die DSJ in ihrem Konzept davon spricht, dass sie ihre inhaltliche Arbeit sehr gerne auf den Bereich der Junioren erweitern möchte, dass ihr das aber anscheinend doch nicht wichtig genug ist, um die Altersgrenze U 27 in den Hauptantrag zu schreiben.
Für den 22. August wurde in Magdeburg ein außerordentlicher Bundeskongress einberufen. Dort soll über den Antrag der DSJ abgestimmt werden. Wie werden die Aussichten eingeschätzt, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kommt?
Ich bedaure es sehr, dass am Ende der vielen E-Mails und Gespräche ein Antrag vorgelegt wurde, der immer noch die von Anfang an strittigen Punkte (und einige zusätzliche) enthält und ich empfinde auch die Art und Weise der Antragstellung in mehreren Varianten und mit einzelnen ausgelagerten Anträgen als nicht angemessen. Um es etwas überspitzt zu formulieren: Der DSB-Kongress ist keine Pokerrunde, bei der man erst ganz am Ende alle Karten auf den Tisch legt! Man hätte sich stattdessen auch für ein reduziertes Gesamtpaket entscheiden können, hinter dem man vollumfänglich steht und über das abgestimmt wird. Aber diese in meinen Augen transparente Vorgehensweise wurde von der DSJ offenbar nicht gewünscht. Stattdessen wurde das Maximalpaket beantragt, vermutlich verbunden mit der Absicht, für die Diskussion während des Kongresses möglichst viel Verhandlungsmasse zur Verfügung zu haben.
Die Anzahl der Delegierten bei einem Kongress ist sehr hoch und die Diskussion während eines Kongresses nimmt gelegentlich einen unerwarteten Verlauf, deshalb lässt sich diese Frage nur schwer beantworten. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn die Delegierten unserem Wunsch folgen und der Eigenständigkeit der DSJ nicht zustimmen.
Wie geht es danach in der Beziehung der DSJ mit dem DSB weiter, wenn
1. Der Antrag mit der notwendigen Mehrheit erreicht wird
2. Der Antrag abgelehnt wird.
Im ersten Fall hätten wir eine vollkommen neue Situation mit zwei Verbänden, die beide den Schachsport in Deutschland vertreten. Ich wage zu bezweifeln, dass das förderlich ist für die Außendarstellung. Es gibt in Deutschland nur einen einzigen weiteren Sportverband, dessen Jugend sich selbständig gemacht hat, und zwar der Verband für Freikörperkultur. Alle anderen Sportverbände haben eine ähnliche Struktur, wie der DSB und die DSJ sie im Moment aufweisen und das gilt auch für den DOSB und die Deutsche Sportjugend.
Im zweiten Fall sollten wir die bereits erläuterte Änderung an den DSB-Ordnungen vornehmen und damit das Hauptproblem der Verantwortung der BGB-26-Vertreter des DSB für die Verpflichtungsgeschäfte der DSJ lösen.
Es wäre in beiden Fällen wünschenswert, wenn die DSJ die Entscheidung des Kongresses als Chance für einen Neuanfang begreift. Der erste Schritt wäre in meinen Augen die Neubesetzung der Stelle des DSJ-Geschäftsführers, zu der wir wie bereits erwähnt seit Dezember 2019 bereit sind.