02.04.2002 – "Im Allgemeinen erlaubt und nur in besonderen Fällen nicht ratsam", so zitiert
Dr. Helmut Pfleger die Antwort von Ibn Masawahi, dem Leibarzt des Khalifen Harun
al Rashid, auf die Frage ob Schach auch bei Krankheit erlaubt ist." In einem
unterhaltsamen und sehr informativem Artikel reflektiert Helmut Pfleger in der
aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblatt (Ausg.13 vom 29.3.02) die
Geschichte des Schachs und seine medizinischen Aspekte. Weitere Beiträge in der
gleichen Ausgabe gibt es zum Blindschach (Helmut Werner) und zur Deutschen
Ärztemeisterschaft (Josef Maus), die Dr.Stefan Müschenich gewann. Alle drei Artikel sind auch online verfügbar.
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