Schiedsgericht verpflichtet Schachbund baldmöglichst zu Außerordentlichem Kongress

von ChessBase
20.03.2026 – Fünf Landesverbände des DSB hatten beantragt den schon terminierten Hauptausschuss als Außerordentlichen Bundeskongress durchzuführen. Der Antrag wurde vom Präsidium als unzulässig abgelehnt. Daraufhin haben neun Verbände das DSB-Schiedsgericht angerufen, das heute im Eilverfahren zugunsten der Verbände entscheiden hat.

Ihr persönlicher Schachtrainer. Ihr härtester Gegner. Ihr stärkster Verbündeter.
FRITZ 20: Ihr persönlicher Schachtrainer. Ihr härtester Gegner. Ihr stärkster Verbündeter. FRITZ 20 ist mehr als nur eine Schach-Engine – es ist eine Trainingsrevolution für ambitionierte Spieler und Profis. Egal, ob Sie Ihre ersten Schritte in die Welt des ernsthaften Schachtrainings machen oder bereits auf Turnierniveau spielen: Mit FRITZ 20 trainieren Sie effizienter, intelligenter und individueller als je zuvor.

Das Präsidium des Deutschen Schachbundes hatte einen Antrag von fünf Landesverbände auf Zusammenlegung von Hauptausschuss und Außerordentlichem Bundeskongress aus formaljuristischen Gründen als "unzulässig" abgelehnt.

Diese fünf Verbände, sowie vier weitere Landesverbände riefen daraufhin im Eilverfahren das DSB-Schiedsgericht an. Dieses entschied heute, dass der Schachbund verpflichtet ist, "unverzüglich und unter Beachtung der in § 17 II 2 der Satzung bestimmten Fristen einen außerordentlichen Bundeskongress einzuberufen."

In der Begründung beruft sich das Schiedsgericht auf die Vorschrift des 37 I BGB als zwingendes Recht und verweist darauf, dass dies bei der Ablehnung des Antrages der Verbände durch die Präsidentin am 19.02.2026 nicht beachtet und im weiteren Verfahrens nicht genügend gewürdigt wurde. 

   

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

Nach Maßgabe des Schiedsgerichts kann die einberufenen Tagung des Hauptausschusses am 16.5.2026 als Außerordentlicher Bundeskongress durchgeführt werden. 

Das Schiedsgericht wurde durch Norbert Sprotte (Vorsitzender), Dennis Bastian und Michael Busse (Beisitzer) vertreten.


Die ChessBase GmbH, mit Sitz in Hamburg, wurde 1987 gegründet und produziert Schachdatenbanken sowie Lehr- und Trainingskurse für Schachspieler. Seit 1997 veröffentlich ChessBase auf seiner Webseite aktuelle Nachrichten aus der Schachwelt. ChessBase News erscheint inzwischen in vier Sprachen und gilt weltweit als wichtigste Schachnachrichtenseite.
Diskussion und Feedback Senden Sie Ihr Feedback an die Redakteure