Urteilsspruch zum tödlichen Unfall von Lorenz Drabke

von André Schulz
10.07.2020 – Am 13. August 2018 kam der Bundeswehrsoldat und Internationale Meister Lorenz Drabke bei einem Unfall zu Tode. Ein Kurierfahrer war ungebremst auf das Fahrrad mit Lorenz Drabke aufgefahren. Jetzt wurde das Urteil gesprochen. | Foto: Fabrice Wantiez

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Im August 2018 starb in Pfungstadt bei Darmstadt Lorenz Maximilian Drabke. Die Schachfreunde kannten Lorenz Drabke sehr gut, unter anderem von seinen zahlreichen Teilnahmen bei den NATO-Schachmeisterschaften. Er war über einen langen Zeitraum der beste Spieler der Bundeswehr-Mannschaft und half als Leistungsträger beim Gewinn der zahlreichen Titel in der Mannschaftswertung für die Bundeswehrauswahl mit. Lorenz Drabke diente zuletzt in der Stabsapotheke der Major-Plagge-Kaserne-Kaserne in Pfungstadt.

Der 33-jährige Lorenz Drabke befand sich am Abend des 13. August auf einem privaten Fahrrad-Ausflug in der Nähe der Kaserne, in der er auch wohnte, und befuhr den Seitenstreifen der Bundesstraße 3, als er von einem Auto von hinten angefahren wurde und tödlich verletzt noch am Unfallort starb. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Verfahren eingeleitet, das nun, fast zwei Jahre nach dem Unfall, mit einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt zum Abschluss gebracht wurde.

Unfallverursacher war ein 52-jähriger Kurierfahrer aus Alsbach-Hähnlein. Die ermittelnde Polizei konnte dem Fahrer durch Auslesen seiner Mobiltelefon-Aktivität nachweisen, dass er während der Fahrt intensiv mit seinem Smartphone beschäftigt gewesen war und nicht in angemessener Weise auf den Straßenverkehr geachtet hatte. Bei der Untersuchung der Unfallstelle wurden zudem keinerlei Bremsspuren festgestellt. Der Unfallfahrer war also in voller Fahrt und mit hoher Geschwindigkeit ungebremst auf den mit dem Fahrrad fahrenden Lorenz Drabke aufgefahren. Der Fahrradstreifen ist an dieser Stelle nur durch eine weiße Linie am Rande der Fahrbahn abgetrennt. 

Die Richterin des Amtsgerichts Darmstadt erkannte auf grob fahrlässiges Handeln  und verurteilte den Fahrer zu einer Haftstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung, womit sie über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus ging. Bis zuletzt hatte der Fahrer auch bei der viertägigen Gerichtsverhandlung geleugnet, während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon beschäftigt gewesen zu sein. Die Beweislast der Untersuchung war jedoch erdrückend. 

Die Unfallexperten hatten festgestellt, dass der Unfallfahrer schon vor dem Unfall mehrfach auf den Seitenstreifen geraten war. Hätte der Unfallfahrer die Straße vor ihm beobachtet, dann hätte er Lorenz Drabke auf seinem Fahrrad schon in 200 Meter Entfernung klar und deutlich erkennen müssen und entsprechend reagieren können.

Im Jahr 2018 kamen in Deutschland laut ADFC 432 Personen bei einer Fahrt mit dem Fahrrad ums Leben, die meisten davon durch die unachtsame Autofahrer. Ob grobe Fahrlässigkeit und eine mehrmonatige Haftstrafe bei einem solchen Unfall mit Todesfolge ein angemessenes Urteil und eine angemessene Strafe sind, halten Kritiker für diskussionswürdig.

Artikel zum Urteil im Dieburger Anzeiger...

Nachruf: Trauer um Lorenz Drabke...

Nachruf bei der KAS...

Nachruf beim Deutschen Schachbund...


André Schulz, seit 1991 bei ChessBase, ist seit 1997 der Redakteur der deutschsprachigen ChessBase Schachnachrichten-Seite.

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